Einfuhr von Zigaretten und Tabakerzeugnissen

a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:

  • Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen. Bitte nehmen Sie bei “Drogenähnlichen” Medikamenten oder Spritzen (z.B. bei Diabetis) eine Medikamentenliste, unterschrieben von dem behandelnden Arzt mit auf die Reise. Einen Vordruck dafür erhalten Sie kostenfrei bei uns per Email
  • Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
  • Waffen und Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Kartoffeln
  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
  • Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
  • Die HURTIGRUTEN Schiffe unterliegen den norwegischen Gesetzen
  • Bier, Wein, Spirituosen und Zigaretten können an Bord gekauft werden, sind jedoch nicht zollfrei
  • Beachten Sie bitte die norwegischen Rauchverbote an öffentlich zugänglichen Orten