Einreise in Norwegen

Stets aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen nach Norwegen erhalten Sie bei den norwegischen Botschaften:

In Deutschland: www.norwegen.no

Einreisebestimmungen:

  • Reisende, auch Kinder, mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen für die Einreise nach Norwegen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Dieser muss auch beim Einchecken am HURTIGRUTEN Terminal oder an Bord der Schiffe vorgelegt werden.

Infos der norwegischen Botschaft
(Quelle: www.norwegen.no) / Stand 03.08.2012

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Deutschland und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Großbritannien, Lichtenstein und der Schweiz (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten oder einer Tätigkeit nachgehen. Für Deutschland reicht dafür der Reisepass, Personalausweis, oder der vorläufige Personalausweis. Diese Dokumente gelten auch für die Ein- und Ausreise nach Spitzbergen.

Für Kinder von 0-18 Jahren ist ein eigener Kinderausweis (Pass oder Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis) mit Lichtbild erforderlich. Kinder dürfen nicht mehr in den Reisepässen der Eltern eingetragen werden.

Infos der norwegischen Botschaft

Mit Tieren nach Norwegen einreisen (Quelle: Norwegische Botschaft   Stand Stand 02.01.12):
Neue Vorschrift 2012 für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen.
Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land (außer Schweden) nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Tier muss eine Identifikation haben. Es sind nur Mikrochips gültig, mit denen Tiere nach dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet worden sind. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde. Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
  • Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreie aus tollwutfreien Staaten, aber nicht aus Schweden.
  • Das Tier muss gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss frühestens 10 Tage vor der Einreise in Norwegen und in dem Land erfolgen, aus dem das Tier abreist. Die Behandlung muss innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einreise in Norwegen wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass / durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Diese Forderung gilt nicht für Tiere, die direkt aus Finnland kommen.
  • Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
  • Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroation, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier vom Zoll untersucht werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
  • Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von weniger als fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.