Brückenbesichtigung

Schiffe haben inzwischen fast ähnlich starke Anti-Terror-Sicherheitsbestimmungen wie sie in der Luftfahrt üblich sind. Insbesondere die Schiffsbrücke und der Maschinenraum gelten als sensibler Sicherheitsbereich, zu dem Passagiere in der Regel keinen Zutritt erhalten. Nach dem internationalen ISPS-Code ist generell keine Brückenbesichtigung mehr drin. Über Ausnahmen entscheidet der Kapitän. Die Brückenbesichtigung ist auch als Zusatzleistung für Ambassadormitglieder nicht mehr erlaubt.