Alkohol an Bord der Hurtigrutenschiffe

Alkoholausschank:

  • Alle Schiffe sind im Besitz einer Ausschankkonzession.
  • Bitte beachten Sie, dass Spirituosenpreise in Norwegen und damit auch an Bord allgemein höher sind, als in Deutschland. So liegen die Preise für ein Glas Bier (0,4l) bei ca 8 €, ein Glas Wein (0,1l) bei ca. 12 €, ein kleiner, exakt abgemessener 0,02l Schnaps bei ca. 12 €.

Alkoholvorschrift:

  • Auf den Hurtigruten-Schiffen dürfen max. zwei Flaschen Alkohol pro Person (max. 1,5 l Wein oder Spirituosen) mit an Bord gebracht werden. Diese müssen beim Check-In an der Rezeption registriert werden. Alle weiteren Alkoholika werden an Bord verwahrt und am Ende der Reise wieder ausgehändigt. Hinweis: Diese Regelung gibt es zwar, geprüft wurde jedoch noch nie!

Verzehr von mitgebrachtem Alkohol:

  • Offiziell gilt: Es ist in Norwegen -und damit auch an Bord- der Verzehr in der Öffentlichkeit von mitgebrachtem Alkohol untersagt. Sollte man dennoch einen mitgebrachten Wein, oder ein Bier an Bord trinken wollen, so empfehlen wir vor Genuss den Alkohol in ein undurchsichtiges Behältnis zu füllen. Auf dem Außendecke kann man dann zu dem Bierchen auch noch die Landschaft in vollen Zügen genießen!

Einfuhr von Alkohol nach Norwegen

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent):

 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).
oder3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
 Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol dürfen nicht eingeführt werden! Das fällt unter das norwegische Drogenschutzgesetz.

Alkohol am Steuer

  • Alkohol am Steuer ist in Norwegen (und auch in anderen skandinavischen Ländern) alles andere als ein Kavaliersdelikt.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit Entzug der Fahrerlaubnis, Bußgeld und evtl. einer Freiheitsstrafe geahndet.
  • Darüber hinaus kann man innerhalb des Landes mit einem zeitweiligen Fahrverbot belegt werden.
  • Auch eine Kombination mehrerer Strafarten ist möglich.
  • Die Promillegrenze liegt bei 0,2.