Reiseversicherung

Jede Art von Reiseversicherung muss bei HURTIGRUTEN-Angeboten in aller Regel separat abgeschlossen werden. Der Insolvenzschutz ist davon nicht betroffen. Diese Versicherung wird auch nicht von den Reisenden sondern von den Reiseveranstaltern abgeschlossen. Bei Pauschalreiseangeboten über Drittanbieter ist ggf. eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung inklusive. Beachten Sie diesbezüglich die detaillierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise. Wir beraten Sie gern auch in Reiseversicherungsfragen individuell unter Beachtung Ihrer ggf. vorhandenen Versicherungen.

Gepäckbeschädigung oder -verlust:
Sollte Ihr Gepäck während des Fluges verloren gehen oder beschädigt werden, melden Sie dies bitte umgehend der Fluggesellschaft vor dem Verlassen des Zollbereichs. Eine spätere Reklamation ohne Bestätigung der jeweiligen Fluggesellschaft ist in der Regel deutlich aufwändiger oder nicht möglich. Bei allen anderen Reklamationen beachten Sie bitte, dass die Frist nach Rückreise bzw. letzter Leistungserbringung innerhalb von 4 Wochen beim Veranstalter eingereicht werden muss. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Unser Tipp: Vieles lässt sich schon vor Ort beheben. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte erstmal an die Rezeption.