Costa Rica

Vulkane und Nebelwälder erleben

inkl. An- und Abreise

vom 24.10. bis 09.11.2025
ab 5.990 € pro Person

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Weitere Informationen darüber erhalten Sie in unserem Büro unter Tel.:
+49 (0) 228 926 269 8-0

Hinweis

Mindestteilnehmerzahl: 12                       
maximale Teilnehmerzahl: 25                                 

Ihr Reiseverlauf

24.10.2025 Freitag: Auf nach Costa Rica

Morgens Flug von Frankfurt nach San Josè. Verschiedene Airlines möglich, ein Umstieg erforderlich, oder Nonstop mit Lufthansa. Andere Flughäfen auf Anfrage möglich. Nach Ankunft Transfer zum komfortablen, ruhigen Hotel am Rande der Stadt. Treffen mit Ehepaar Rautenberg und den weiteren Gästen am Abend.

25.10.2025 Nebelwald und Göttervögel im Nationalpark Los Quetzsales

Wir heißen unsere deutschsprachige, versierte Reiseleitung herzlich willkommen! Nach dem frühen Frühstück beschaffen wir uns auf dem Bauernmarkt einen „Vitaminkick“: Ananas, Papaya oder die Wunderfrucht Sapote? Voller Energie geht`s weiter in den Nationalpark Los Quetzales. Wir begeben uns auf eine Tour durch den Nebelwald. Leise, die Augen auf und die Baumwipfel im Blick. Wir suchen den Quetzal, einen scheuen und bunten Gesellen, zugleich der Göttervogel der Mayas. Das Mittagessen nehmen wir in einer Lodge ein. Später geht es zurück nach San Josè. Tagesetappe ca. 180 km.

Costa Rica - Tukan, einer der Stars im Regenwald

26.10.2025 Sonntag: Der Irazú Feuerberg

Mit Gallo Pinto beginnt Ihr Tag, falls Sie es mögen? Alternativ dazu gibt es ein leckeres, „normales“ Frühstück. Souverän nimmt unser Bus die zahlreichen Kurven entlang der Vulkanhänge bis fast zum Kraterrand des Irazús, mit 3.432 m Costa Ricas höchster Feuerberg. Ist uns das Wetter hold, blicken wir sowohl auf die Karibik als auch auf den Pazifik! Im Goldmuseum von San José ist am Nachmittag tatsächlich alles Gold, was glänzt. In Anschluss erkunden wir die Innenstadt auf eigene Faust, haben Zeit für die Plätze und Cafés der Stadt. Tagesetappe ca. 120 km.

Costa Rica - Vulkan Irazú

27.10.2025 Montag: Tortuguero – hinein in den Dschungel

Wir fahren nur 120 km nach Südosten an die Karibikküste. Anschließend steigen wir in Boote um, und gleiten durch die zahllosen Kanäle, entlang der Felder und des Dschungels bis zu unserer Eco-Lodge, der „Evergreen Lodge“. Hier wohnen wir zwei Nächte. Der Tortuguero Nationalpark ist das Rückzugsgebiet der bedrohten Grünen Meeresschildkröte. Unsere Lodge liegt direkt zwischen Fluss und karibischem Strand, mit großem Garten und Pool! Bevor wir es uns gemütlich machen, erfahren wir Wissenswertes im Besucherzentrum zu den gepanzerten Tieren. Zwei Übernachtungen in der Mawamba Lodge, Unterbringung in Bungalows. Vollpension.

Costa Rica - Regenwald

28.10.2025 Dienstag: Regenwald-Expedition

Die Nacht wird kurz, denn zur Morgendämmerung wollen wir mit Ihnen unterwegs sein. Es ist spannend, wenn um einen herum der Dschungel erwacht. Genau das möchten wir mit Ihnen zusammen erleben.Kapuzineraffen turnen durch die Bäume, die Faultiere hängen fotogen in den Bäumen, Fische und Frösche bringen sich vor den Reihern in Sicherheit. Kaimane lauern direkt hinter den Wasserhyazinthen und warten auf den nächsten „Snack“. Nach dem Mittagessen ein „power-napp“ gefällig? Oder nehmen Sie lieber am Nachmittags-Programm des Hotels teil? Am Abend gibt es was zu feiern!.

29.10.2025 Mittwoch: „Leos Ameisenwirtschaft“

Wir fahren mit den Booten zurück durch die Wasserstraßen des Urwaldes, und fahren ca. 110 km per Bus zur Selva Verde Lodge, in Sarapiqui. Ankunft am Nachmittag. Wir sammeln für die anstehende Nachtwanderung unsere Kräfte. In der gemütlichen Lodge bleiben wir 2 Nächte.

30.10.2025 Donnerstag: Tirimbina Rainforest Center

Die Schokolade wächst hier auf den Bäumen! Nun ja, genau genommen wächst hier der Rohstoff, aus dem man Schokolade produziert. Wildkakao statt Plantagenanbau – die Rettung für den Regenwald? Während wir den Dschungelkakao probieren, lauschen wir gebannt den Erzählungen der Spezialisten von Tirimbina.

31.10.2025 Freitag: Die Maleku

Wie lebt die Urbevölkerung Costa Ricas heute? Beim indigenen Stamm der Maleku erhalten wir die Antwort. Wir erleben traditionelles Handwerk, authentische Küche und tauschen uns mit den Menschen aus. Den Arenal besuchen wir am Nachmittag, der letzte aktive Feuerberg unter Costa Ricas Vulkanen. In seinem Schatten entfaltet die Natur ihr geothermisches Spektakel. Seine Thermalquellen, die unter anderem den Pool im Hotel Los Lagos speisen, sprudeln fleißig. Hier wohnen wir zwei Nächte. Tagesetappe ca. 150 km.

01.11.2025 Samstag: Tanz auf dem Vulkan?

Nein, nicht ganz. Wir wandern ein Stück drum herum.  Kamera mit dabei? Bequeme Schuhe mit rutschfester Sohle angezogen und wir wandern (2 Stunden, leicht, 200 Höhenmeter) immer den formschönen Kegel des Arenals im Blick. Dazu lauschen wir dem Vogelkonzert inmitten des Tropengrüns und beobachten die tanzenden Schmetterlinge. Auch fürs „kulturelle“ Rahmenprogramm ist gesorgt, während wir erkaltete Lavaströme unter die Lupe nehmen. Tagesetappe ca. 25 km. Den Rest des Tages können wir nach unseren Wünschen gestalten.

02.11.2025 Sonntag: Besuch beim Bio-Kaffee Bauern

Wir umfahren den Arenalsee. Familie Bello erwartet uns auf ihrer Öko Farm. Der Hausherr weiht uns in die Geheimnisse des Kaffeeanbaus ein, berichtet von seiner Passion des Bio-Anbaus, und spendiert uns manche Tasse mit leckerem Kaffee. In der Küche brodeln die Töpfe und es duftet sehr verführerisch. Der Tisch füllt sich mit saisonalen Snacks aus dem Garten. Qué delicioso - wie lecker! Weiter geht die Fahrt ins Nebelland. Heute Abend bestimmen Sie, was bei Ihnen auf den Tisch kommt. Unsere Reiseleiter/in versorgt uns mit Tipps dazu. Tagesetappe ca. 140 km. Zwei Übernachtungen im Sibu Boutique Hotel am Rande der Schutzgebiete bei Monteverde.

Costa Rica - Kaffeebohnen

03.11.2025 Montag: Nebelwald in Monteverde - ein Tag für alle Sinne

Urwald-Tag mit „Wow-Charakter“. Die Nebelschwaden wabern durch das Blätterdach des Dschungels, der Wald ist laut! Millionen von Tieren, vom Tukan und vielen anderen Vogelarten, über die Affen, bis hin zum lautstarken Gequake der Frösche. Hier „schreit“ jeder seine Meinung laut heraus. Dazu der würzige Duft des Waldes, monumentale Baumriesen, Farne so groß wie Sonnenschirme, es gibt unglaublich viel zu sehen! Wer am freien Nachmittag einen Extraschuss Adrenalin braucht, saust auf einer Canopy-Tour am Drahtseil - gut gesichert im Klettergurt - durch die Baumkronen.

Costa Rica - Urwald / Dschungel

04.11.2025 Dienstag: Tierwelt am Rio Tárcoles

Durch die wunderschöne Natur sind wir unterwegs zur Pazifikküste. Bei einer Bootstour durch die Mangroven des Río Tárcoles, sehen wir, wie wir durch die regungslosen Spitzkrokodile beobachtet werden. Wer blinzelt zuerst? Die Lage unserer nächsten Unterkunft hat es in sich. Am Ende unserer ca. 190 km langen Tagesetappe erreichen wir unser Hotel Parador Natur Resort & Spa auf einer Landzunge, nahe des Ortes Manuel Antonio. Hier ist es schön, hier gönnen wir uns vier Übernachtungen

05.11.2025 Mittwoche: Zu Recht ein Paradies!

Weiße Sandstrände, kristallklares Wasser, Traumblicke über die Küste und eine faszinierende Tierwelt:
Kein Wunder, dass der Nationalpark Manuel Antonio zu Costa Ricas beliebtesten Naturparadiesen gehört! Im Forbes Magazin wurde er zu Recht als einer der 10 schönsten kleinen Nationalparks der Welt gekürt. Kapuzineraffen und Totenkopfäffchen, Waschbären und Faultiere leben unter dem dichten Blätterdach. Früh morgens gehen wir auf Regenwald-Erkundung, den weiteren Tag bestimmen Sie selbst. 

06.11.2025 Donnerstag: Badetag oder Aktivtag?

Offiziell ist heute ein Tag zur Erholung angesagt. In unmittelbarer Nähe zu unserem Parador liegen 5! Strände, die zum Faulenzen einladen. Die große Pool-Anlage verlockt ebenso. Die eher entdeckungslustigen Geister unserer kleinen Reisegruppe könnten Gefallen an einer Dschungel-Wanderung, einer Schnorchel- oder Kajak-Tour finden? Neben Strand-feeling locken zahlreiche Unternehmungen, sowohl zu Wasser als auch an Land. Eine Bootstour mit Wal- und Delphin Beobachtung im glasklaren Wasser des Pazifiks, ist mit Sicherheit eine schöne und spannende Sache?

Costa Rica - weißer Sandstrand / Badestrand

07.11.2025 Freitag: Tag zur freien Verfügung

Haben wir es gestern ruhig angehen lassen, so sollten wir heute etwas unternehmen. Ihre Reisebegleiter Heike & Nils geben Ihnen gerne Tipps zur Gestaltung. Vielleicht unternehmen wir etwas gemeinsam?!

Costa Rica - Sandstand /  Abendstimmung

08.11.2025 Samstag: Abschied von Costa Rica

Ein letzter wehmütiger Blick auf den Pazifik, dann geht es zurück zum Flughafen in San José. 160 km. Je nach gebuchter Fluggesellschaft, Rückflug am Nachmittag/Abend. Ggf ist ein Umstieg auf der Heimreise erforderlich.

09.11.2025 Sonntag: Wieder Daheim

Morgens / mittags Rückkunft in Frankfurt.

Ihre Hotels

San Jose (A)Bougainvilla, Mountain View Zimmer ****
Frühstück
3 Nächte
Tortuguero (B)Mawamba Lodge, Standard Plus Zimmer ***
Vollpension in der Lodge
2 Nächte
Sarapiqui (C)Selva Verde Lodge, Sarapiqui Zimmer ***
Frühstück
2 Nächte
La Fortuna (D)Los Lagos , Superior Zimmer ****
Frühstück
2 Nächte
Monteverde (E)Sibu Boutique Hotel, Forest Superior Zimmer ***
Frühstück
2 Nächte
Manuel Antonio (F)Parador Resort & Spa, Garden Room *****
Halbpension
4 Nächte

Ihre Reiseroute

Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen:

  • Linienflug mit renommierten Fluggesellschaften z.B. Swiss, Lufthansa, KLM in Economy-Class
  • Transfers; Rundreise in guten, landesüblichen Reisebussen
  • 16 Übernachtungen im Doppelzimmer, Hotels meist mit Klimaanlage und Swimmingpool
  • Verpflegung wie ausgeschrieben
  • Qualifizierte, deutschsprachige Reiseleitung bis 05.11.
  • Örtliche Führer
  • Mittagsimbiss auf einer Finca und beim Stamm der Maleku
  • Bootsausflüge lt. Reiseverlauf
  • Eintrittsgelder und Nationalparkgebühren (ca. 200 €)
  • Trinkgelder im Hotel
  • Infopaket und Reiseliteratur (ca. 30 €)
  • zusätzliche Reisebegleitung von Rautenberg Reisen für die gesamte Reise

Nicht eingeschlossene Leistungen:

  • Ausgaben des persönlichen Bedarfs
  • nicht aufgeführte Mahlzeiten und Getränke
  • Reisekranken- und Reiserücktrittversicherung

Reisenummer: RR2510

 DoppelbelegungEinzelbelegung
Reisepreis* pro Person5.990 €7.680 €
* Preise vorbehaltlich der Flugverfügbarkeit  

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen oHG

  1. Abschluss des Reisevertrages

Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten in der vereinbarten Form vorliegen (Angebot und rechtzeitige deckungsgleiche Annahme). Die Reisebeschreibung im Angebot oder Internet (im Folgenden „Ausschreibung“, vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus. Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Anmeldung des Anmeldenden und deckungsgleiche Bestätigung seitens der Rautenberg Reisen oHG, Bonn (nachfolgend „Rautenberg Reisen“) verbindlich zustande.

  1. Sonderfall Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind und entsprechende mündliche Verhandlungen dort nicht auf Grund vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vergleiche Ziffer VII und Ziffer XI Abs. 4.

  1.  Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

IV.     Vertragliche Leistung / Leistungsänderungsvorbehalt

1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den dort in Bezug genommenen Dokumenten (vgl. Ziffer I Abs.1) und wird in der übermittelten Reisebestätigung zusammengefasst. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „Fakultativ“ oder „Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind kein Vertragsbestandteil und können weitere Kosten mit sich bringen.

3. Soweit Rautenberg Reisen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Beantragung von Visa, Platzreservierungen oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Rautenberg Reisen.

4. Bei der sorgfältigen Planung unserer Reisen haben wir die Rahmenbedingungen soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüsse sowie Änderung der Flugpläne kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Wir behalten uns daraus resultierende, notwendige Änderungen (z. B. Änderung von Flugstrecken und Fluggesellschaften, Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms, Personenänderungen etc.) im angemessenen Umfang vor. Wir bemühen uns, Sie frühzeitig von solchen Änderungen zu unterrichten, und sind stets bestrebt, diese möglichst gering zu halten. Ihre Rechte und Ansprüche im Fall einer erheblichen Änderung bleiben dadurch stets unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben insoweit Ihre Rechte und Ansprüche ebenfalls unberührt.

V.      Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung

1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und bei bereits erfolgtem Reiseantritt die Rückbeförderung gewährleistet, soweit die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist. Absicherer ist dabei der für uns gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsfonds (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH). Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er wird mit der Reiseanmeldung per E-Mail oder Post verschickt.

2. Bei Vertragsabschluss ist die auf der Anmeldung / Bestätigung / Rechnung befindliche Anzahlung zu leisten, deren Höhe mindestens 25 % des Reisepreises beträgt. Die Restzahlung muss zu dem auf der Anmeldung / Bestätigung / Rechnung ausgewiesenem Datum bei dem Veranstalter eingegangen sein. Ausnahme: Reisen die eine Teil- oder Gesamtstrecke mit Havila Kystruten beinhalten, Tarif: Saver und Flexi-Saver. Hier ist eine Vollzahlung direkt nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten. Der Kunde erhält mit der Anmeldung den Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB. Der Sicherungsschein verbrieft den Anspruch des Kunden gegenüber der Versicherung, bei Leistungsunfähigkeit des Veranstalters

3. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen.

4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Rautenberg Reisen.

VI.  Preisänderung nach Vertragsabschluss

1. Rautenberg Reisen ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)

c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Rautenberg Reisen führt. Soweit für Rautenberg Reisen dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

3. Rautenberg Reisen muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.

4. Eine Preiserhöhung bis zu 6 % ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 6 %, kann Rautenberg Reisen den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).

VII.    Rücktritt des Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers / Umbuchung / Zusatzkosten

1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer VI Abs. 4 (Preiserhöhung über 6 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich.

Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2, Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:

  • bis 100 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • bis 80 Tage vor Reiseantritt 60 %
  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 80 %
  • bis 1 Tag vor Reiseantritt 95 %
  • ab dem 01. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden. Rautenberg Reisen ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, dem Kunden bleibt also die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist, ausdrücklich unbenommen.

2. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Rautenberg Reisen kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kostennachweis.

3. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich nur 25 € pro Person in Rechnung gestellt.

4. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Rautenberg Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Rautenberg Reisen verlangen, dass der Kunde diese ersetzt. 5. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.

VIII.   Absagevorbehalt durch Mindestteilnehmerzahl

1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Rautenberg Reisen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

2. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.

IX.  Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände

Rautenberg Reisen kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Rautenberg Reisen aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

X.      Haftung von Rautenberg Reisen

1. Die vertragliche Haftung von Rautenberg Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Rautenberg Reisen oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

2. Die Haftung von Rautenberg Reisen auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die 4100 € übersteigen und nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.

3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (gemäß § 651p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

XI.     Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Rautenberg Reisen kann diese verweigern, wenn sie
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Leistet Rautenberg Reisen nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Rautenberg Reisen Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.

4. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.

XII.    Rechte und Pflichten der Reiseleitung / Beistandsverpflichtung

Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Rautenberg Reisen anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von Rautenberg Reisen nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung vgl. Ziffer IX.

XIII.   Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XIV. Gültigkeit der Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgte im Januar 2023. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben.

XIV.   Beschränkung der Haftung

- bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3- fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einem dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

XV.    Gerichtsstand / Rechtswahl

Ergänzend gelten für von Rautenberg Reisen veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Sind Kunden nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/oder haben sie ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz, so gelten deutsches Recht und der Gerichtsstand in Bonn / Deutschland als vereinbart.

XVI.   Datenschutz: personenbezogene Daten

Zwecke der Verarbeitung

Rautenberg Reisen verarbeitet Kundendaten zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung [Art. 6 Abs.1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Bei der Verarbeitung unterstützen uns teilweise externe Dienstleistungspartner, auch in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, mindestens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Betroffenenrechte

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) wird hingewiesen.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Rautenberg Reisen oHG in Bonn, Geschäftsführender sowie Datenschutzbeauftragter: Nils Rautenberg. Für interne Verwaltungszwecke werden personenbezogene Daten verarbeitet und übermittelt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Verwendung für Werbezwecke

Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Eine kurze Mitteilung, am besten per Mail an: service@rautenberg-reisen.com

Inklusion und Barrierefreiheit

Auf einer Rautenberg Reisen veranstalteten Reise nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Bahnen, Schiffe und Flugzeuge unterschiedlicher Konstruktion und übernachten in verschiedenen Unterkünften unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus dem Rautenberg Reisen-Programm durchaus möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können. Gerne beraten wir Sie individuell +49 228 92626980

Außergerichtliche Streitbeilegung

Rautenberg Reisen ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/odr.

Kontaktdaten

Rautenberg Reisen oHG
Kapuzinerstr. 11

53111 Bonn

Telefon: +49 228 926 269 8-0
E-Mail:
service@rautenberg-reisen.com

 

 

Allgemeine Angaben zur Reiseanmeldung

Reiseteilnehmer

Anschrift

Kabinenbuchung(en)

Bitte buchen Sie für die oben genannten Teilnehmer wie folgt (gewünschte Leistungen eintragen):

Teilnehmer 1

Teilnehmer 2

Teilnehmer 3

Teilnehmer 4

Hiermit melde ich alle oben aufgeführten Teilnehmer vorläufig zur Reise an. Ich habe von den umseitigen Reisebedingungen der Rautenberg Reisen oHG Kenntnis genommen und bin mit der Einbeziehung in den Reisevertrag einverstanden. In den nächsten Tagen erhalte ich diese Unterlagen zur Unterschrift auf dem Postweg. Eine verbindliche Reservierung kommt erst mit meiner Unterschrift zustande.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese. Ihre Daten dienen nur zur unmittelbaren Verarbeitung Ihrer Anfrage und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten gespeichert und verwendet werden, um wieder mit ihnen in Kontakt zu treten.

Rautenberg Reisen, Bonn

Liebe Interessenten. Wir hoffen, Ihr Interesse für diese außergewöhnliche Costa Rica Rundreise geweckt zu haben. Entdecken Sie diese einzigartige Reise mit zusätzlicher exklusiver Reisebegleitung durch unser Büro. Wir lieben was wir tun!

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an uns. Wir würden uns freuen Sie auf unserer begleiteten Reise begrüßen zu dürfen.