Arktis & Nordlicht
Winter-Postschiffreise mit Hurtigruten zum Nordkap
inkl. An- und Abreise, Vorübernachtung &
Nachübernachtung in Lillehammer
vom 20.02. bis 06.03.2026
ab 2.999 €
Im Februar kehrt an der norwegischen Küste das Licht zurück. Ausreichend Tageslicht, stundenlange Sonnenauf- und Untergänge, schneebedeckte Landschaften & Orte sowie magisch tanzende Lichter am sternenbedeckten Nachthimmel. Eine Februar-Reise auf der klassischen Postschiffroute ist ein traumhaftes und unvergessliches Erlebnis. In dieserJahreszeit machen wir viele spannende Unternehmungen für Sie möglich! Auf unseren begleiteten Gruppenreisen bieten wir Ihnen eine versierte, deutsche Reiseleitung, ein intensives Reiseerlebnis, mehr Service und exklusive Ausflüge.
Diese Reise hat einige Vorteile: Im Februar kehrt an der norwegischen Küste das Tageslicht zurück. Erleben Sie stundenlange Sonnenaufgänge, Sonnenuntergänge, schneebedeckte Landschaften & Fischerdörfer sowie viele, aufregende Winter-Aktivitäten, wie z.B. Hundeschlittenfahrten, Schneemobil-Touren, Besuche von Icehotels, u.v.m.. Auf dieser Reise verlassen wir das Schiff auf der südgehenden Reise in Trondheim.
Auf dieser begleiteten Reise starten wir im winterlichen Bergen mit dem kleinen Postschiff "MS Nordlys" von Bergen. Das Schiff trägt äußerlich das klassische Postschiff-Farbenkleid (schwarz/rot/weiß). Im Inneren des Schiffes überzeugt die Reederei Hurtigruten mit einem modernen, skandinavischen Design.
Es gibt viele gemütliche Aufenthaltsbereiche an Bord, in denen Sie die fantastische Aussicht genießen können. In der neugestalteten Panorama-Lounge können Sie die Landschaft in bequemen Lounge-Sesseln an sich vorbeiziehen lassen. Auf dem Umlaufdeck sind Sie dem Wasser ganz nah und haben die beste Sicht, direkt über den Bug! In den zwei Außen-Whirlpools können Sie die schöne Aussicht und die frische Luft aber auch im warmen Wasser genießen. Hurtigrutens berühmtes "Norway`s Coastal Kitchen" Konzept sorgt 3x täglich für kulinarische Highlights aus den jeweiligen Regionen. Die Crew der "MS Nordlys" ist für ihre besondere Gastfreundlichkeit bekannt. Erleben Sie die norwegische Küste mit Rautenberg Reisen und dem Postschiff-Original: Hurtigruten.
Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Team unter Tel.:
+49 (0) 228 926 269 8-0
Ihr Reiseverlauf
20.02.2026
Im Reisepreis ist der Linienflug ab vielen deutschen Flughäfen nach Bergen inkludiert. Gerne können wir Ihnen auch ein Angebot mit An-/Abreise mit ColorLine über Kiel und Oslo machen. Wir empfangen Sie am Flughafen Bergen und begleiten Sie in die Stadt. Check In im Hotel. Zum Sonnenuntergang unternehmen wir einen kleinen Ausflug auf den Hausberg Fløyen, von dem wir eine fantastische Aussicht auf die Stadt und die Fjorde haben. Am Abend können Sie sich dem gemeinsamen Abendessen mit ihrem Reiseleiter anschließen.
21.02.2026
Ein spannender Tag erwartet uns! Früh morgens begeben wir uns zum Bahnhof in Bergen*. Auf der Bergenbahn-Strecke fahren wir bis zum Gebirgsbahnhof Myrdal. Nach kurzem Aufenthalt steigen wir in die spektakuläre Flåmsbana ein. Auf der ca. 45-minütigen Fahrt muss unser Zug über 900 Höhenmeter hinunter ins Tal fahren. Ein Stopp am gewaltigen Wasserfall Kjosfossen gehört dazu, bevor wir in dem kleinen Örtchen Flåm eintreffen. Nach einer Mittagsrast „entern“ wir die „Future of the Fjords“, ein Elektro-Katamaran, welcher uns durch den malerischen Aurlandsfjord und Nærøyfjord fährt. Eine wunderschöne Tour! Mit einer Kombination aus Bus und Bahn geht es zurück nach Bergen, wo wir am Abend ankommen werden.
22.02.2026
Frühstück im Hotel gibt es bis 10 Uhr. Im Anschluss besteht die Möglichkeit selbst die Stadt zu erkunden. Am Nachmittag laden wir Sie zu einer Stadtführung ein. Wir besuchen die Innenstadt und das UNESCO-Welterbe „Bryggen“, wo wir viel Wissenswertes über die spannende Geschichte der hanseatisch geprägten Stadt erfahren. Im Anschluss fahren wir mit dem Bus vom Hotel zum Postschiffterminal und checken auf dem beliebten Hurtigrutenschiff „MS Nordlys“ ein. Vor dem Auslaufen genießen wir das Welcome-Dinner an Bord.
23.02.2026
Den heutigen Tag verbringen wir im schönen Fjordnorwegen. Weil das Schiff im Winterfahrplan für 10 Stunden in Ålesund festmacht, haben wir einen besonderen Ganztagesausflug* für Sie entwickelt. Unsere Ausflugsgäste gehen in Torvik von Bord und erleben heute mehrere Fjorde wie z.B. den Hjørundfjord und den Geirangerfjord, die Panoramastraße Adlerkehren und traumhafte Winterlandschaften. Am Abend gehen wir wieder an Bord. Wer sich nicht für den Ausflug entscheidet, kann an diesem Tag ganz entspannt die Jugendstil-Stadt Ålesund erkunden.
24.02.2026
Heute legen wir in der ehemaligen Krönungsstadt Trondheim an. Nur wenige Großstädte können sich ihren ursprünglichen Charme bewahren. Trondheim ist dies gelungen und es entzückt mit farbenfrohen alten Lagerhäusern auf Holzpfählen. Zu Fuß wandern wir ca. 30 Minuten in das Zentrum zum Nidarosdom.
Nach einer Besichtigung* des schönen Doms bummeln wir durch die Innenstadt. Für die Gäste, für die der Weg zu beschwerlich ist, wird ein Transfer arrangiert. Durch den schmalen Stokksund, vorbei an tausend Inseln, geht es anschließend weiter nach Rørvik.
25.02.2026
In der Nacht hält unser Schiff in einigen kleinen Orten. Falls Sie einmal aufwachen, lohnt es sich, kurz aufzustehen und sich die Ladeaktivitäten anzusehen. Morgens überqueren wir den Polarkreis und gegen Mittag erreichen wir Bodø. Dort fahren wir mit dem Bus* zum größten Gezeitenstrom der Welt, dem Saltstraumen. Je nach Gezeiten können hier bis zu 10 Meter breite Strudel entstehen. Nachmittags setzen wir auf die Lofoten über. Hier hoffen wir auf gutes Wetter, denn der Sonnenuntergang hinter den schroffen Lofotbergen ist ein beeindruckendes Naturschauspiel.
26.02.2026
Mittags hat die MS Nordlys einen längeren Aufenthalt in der Stadt Tromsø, auch „die Pforte zum Polarmeer“ genannt. Bekannt ist die Stadt in erster Linie durch die Eismeerkathedrale, welche über das mit 140 qm größte Buntglasgemälde Europas verfügt. Gestaltet von einem Schüler Chagalls, erbaut von dem Norweger Victor Sparre. Kommen Sie mit auf unseren Ausflug*, der auch einen Besuch auf den Hausberg „Storsteinen“ einschließt, von dem Sie eine fantastische Aussicht genießen können. Weiter geht die Reise entlang der Lyngenalpen, die steil ins Meer abfallen. Jetzt haben Sie auch das Reich der Samen erreicht, den Ureinwohnern Norwegens.
27.02.2026
Am späten Vormittag erreichen wir Honningsvåg. Von hier aus fährt unser Bus* zum Nordkap-Plateau. Die imposante Felswand erstreckt sich mit einer beeindruckenden Höhe von ca. 300 m direkt vor dem Eismeer. Ein Foto unter dem Globus, dem Wahrzeichen des Kaps, ist ein Muss. Viel Abwechslung bietet die Nordkaphalle u.a. mit einer Multivisionsshow über das Kap.
28.02.2026
Ankunft in Kirkenes am Vormittag, dem östlichsten Hafen auf unserer Reise. Neben einem Bummel durch den Ort besteht die Möglichkeit zu verschiedenen Ausflügen*, z.B. Besuch des Schneehotels oder eine Königskrabben-Safari. Ab mittags fährt unser Postschiff erstmals südgehend. Die Häfen, die wir auf der Hinfahrt während der Nacht angelaufen haben, erreichen wir nun am Tage. Bei Ankunft in Vardø am Nachmittag spazieren wir vom Hafen nach Vardøhus-Festning, einem Fort aus dem 13. Jahrhundert. Es ist genügend Zeit für einen Besuch des Forts. Es folgt die „Zeit der Stille“. Die karge Tundra und kahle, teils mit Moos bewachsene Felsen, begleiten uns bis in den nächsten Tag.
01.03.2026
Tagsüber haben wir heute nur eine Landgangsmöglichkeit in der Stadt Hammerfest. In Hammerfest angekommen, können Sie einen Spaziergang unternehmen. Wir bieten Ihnen aber auch eine Bus-Tour* zu den Highlights von Hammerfest und auf den Hausberg Salen an, mit der Sie die kurze Liegezeit bestmöglich nutzen können. Am späten Abend erreichen wir Tromsø. Gerne laden wir Sie zu später Stunde auf einen kleinen Spaziergang ein, oder Sie besuchen das Mitternachtskonzert* in der Holzkathedrale.
02.03.2026
Vormittags bietet Ihnen Hurtigruten einen Ausflug* zur Überquerung der Vesterålen Inseln an. Es lohnt sich aber auch an Bord zu bleiben und die spannende Fahrt durch die Risøyrinne zu genießen. Einen speziellen Ausflug* planen wir nach Ankunft in Risøyhamn. Wir fahren mit dem Bus über die Vesterålen-Inseln bis zur Nordspitze der Lofoten. Hier steigen wir in ein eigenes Boot um und werden die vielleicht schönste Wasserstraße Norwegens, den Raftsund, durchqueren, bis wir den berühmten Trollfjord erreichen. Diese Strecke kann man als „Filetstück“ der norwegischen Küste bezeichnen! In dieser einzigartigen Landschaft lebt eine der größten Seeadler-Populationen der Welt. Diese faszinierenden Greifvögel mit einer Flügelspannweite bis zu 2 Metern kennen unser Boot als Nahrungsquelle. In nur 1-2 Meter Entfernung werden sich Adler im Sturzflug ihre Beute aus dem Wasser greifen. Eine wunderbare Tour! In Svolvær treffen wir wieder auf unser Postschiff.
03.03.2026
Heute überqueren wir den Polarkreis in südlicher Richtung und haben das Vergnügen den südlichen Teil der traumhaften Helgelandsküste zu erleben. Dieser Streckenabschnitt lässt sich fantastisch vom Schiff aus genießen. Nach Abfahrt in Sandnessjøen passieren wir die Gebirgskette „Sieben Schwestern“. Wenig später legen wir in Brønnøysund an. Diese Stadt befindet sich exakt in der geografischen Mitte Norwegens. Die Aufenthaltszeit können wir gut für einen Spaziergang durch den Ort und ggf. etwas Shopping nutzen. Nach der Ausfahrt passieren wir auf der Steuerbordseite einen berühmten Berg mit einem Loch in der Mitte. Dieser Berg trägt den Namen „Torghatten“ (Trollhut). Selbstverständlich gibt es zu den Sieben Schwestern und dem Torghatten spannende Troll-Legenden, die Sie von unserer Reiseleitung erfahren.
04.03.2026
Am Morgen legt die MS Nordlys in Trondheim an. Hier verlassen wir unser Schiff, das in den letzten zehn Tagen unser Zuhause war. Wir reisen weiter mit der Dovrebahn. Nach ca. 4-stündiger Fahrt erreichen wir den Olympiaort Lillehammer. Check-In in unser gemütliches, zentral gelegenes Hotel. Der Rest des Tages ist zur freien Verfügung.
05.03.2026
Wer mag, kommt heute mit auf unsere große Husky-Tour*. Wir fahren ins Landesinnere nach Sjusjøen zur Hundeschlitten-Station. Dort werden wir von den Schlittenführern begrüßt und erhalten eine Einweisung für unsere große Husky-Tour (15 Km, ca. 1-11/2 Stunden reine Fahrzeit). Es werden immer 2 Personen pro Schlitten fahren, wobei eine Person fährt und die andere Person im Schlitten sitzt. Ein Fahrerwechsel zwischendurch ist möglich. Anschließend nehmen wir einen Mittags-Imbiss im traditionellen Sami-Zelt, dem Lavvu, ein. Passende Thermokleidung wird uns zur Verfügung gestellt. Am Nachmittag Rückfahrt zum Hotel und Zeit zur freien Verfügung. Gemeinsames Abschiedsessen.
06.03.2026
Nach dem Frühstück, Transfer zum Bahnhof Lillehammer und Fahrt mit der Dovrebahn zum Flughafen Oslo, Heimreise.
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen:
- Flugreise ab/bis Düsseldorf, weitere Flughäfen auf Anfrage möglich
- Schiffsreise in der gebuchten Kategorie mit Vollpension
- zwei Übernachtungen in Bergen im Hotel der guten Mittelklasse inkl. Frühstück
- zwei Übernachtungen im Hotel Aksjemøllen inkl. Frühstück in Lillehammer
- Abschiedsessen in Lillehammer
- alle Transfers in Norwegen in bequemen Reisebussen
- Bahnreise von Trondheim nach Lillehammer
- Bahnreise von Lillehammer bis Oslo
- verschiedene geführte Spaziergänge bei kürzeren Landaufenthalten
- Reiseführer, umfangreiches Informationsmaterial, Reisepreissicherungsschein
- Reisebegleitung durch einen versierten Reiseleiter von Rautenberg Reisen
Nicht eingeschlossene Leistungen:
- durch * gekennzeichnete Ausflüge
- Ausgaben des persönlichen Bedarfs
- Getränke an Bord, nicht aufgeführte Mahlzeiten
- Reisekranken- und Reiserücktrittversicherung
Reisenummer: RR2602
Reisepreis pro Person | Doppelbelegung | Einzelbelegung |
Innenkabine | 2.999 € | 4.499 € |
Außenkabine mit Sichtbehinderung | 3.599 € | 4.799 € |
Außenkabine "Polar" | 4.099 € | 4.599 € |
Außenkabine "Arktis Superior" | 3.999 € | 6.299 € |
Bitte bei Buchung anmelden: | Preis pro Person | |
Tagesausflug ab / bis Bergen Tag 2 | 199 € | |
Husky-Tour ab / bis Lillehammer | 199 € |
Bei Buchung bis zum 30.04.2025 erhalten Sie ein Bordguthaben von NOK 500 (Innen), NOK 1.500 (Außen) bzw. NOK 2.000 (Außen Superior) pro Person.
Auf Anfrage ist auch die An- und Abreise mit der Colorline ab/bis Kiel möglich.
Besuchen Sie zum Thema Hurtigruten auch unsere Website: www.HRPS.de
Reisebedingungen der Rautenberg Reisen oHG
- Abschluss des Reisevertrages
Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten in der vereinbarten Form vorliegen (Angebot und rechtzeitige deckungsgleiche Annahme). Die Reisebeschreibung im Angebot oder Internet (im Folgenden „Ausschreibung“, vgl. Ziffer XIV) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus. Der Vertrag kommt durch die unterschriebene Anmeldung des Anmeldenden und deckungsgleiche Bestätigung seitens der Rautenberg Reisen oHG, Bonn (nachfolgend „Rautenberg Reisen“) verbindlich zustande.
- Sonderfall Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind und entsprechende mündliche Verhandlungen dort nicht auf Grund vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vergleiche Ziffer VII und Ziffer XI Abs. 4.
- Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
IV. Vertragliche Leistung / Leistungsänderungsvorbehalt
1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den dort in Bezug genommenen Dokumenten (vgl. Ziffer I Abs.1) und wird in der übermittelten Reisebestätigung zusammengefasst. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „Fakultativ“ oder „Möglichkeit“ bezeichnet werden, sind kein Vertragsbestandteil und können weitere Kosten mit sich bringen.
3. Soweit Rautenberg Reisen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Beantragung von Visa, Platzreservierungen oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Rautenberg Reisen.
4. Bei der sorgfältigen Planung unserer Reisen haben wir die Rahmenbedingungen soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs- und Natureinflüsse sowie Änderung der Flugpläne kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Wir behalten uns daraus resultierende, notwendige Änderungen (z. B. Änderung von Flugstrecken und Fluggesellschaften, Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms, Personenänderungen etc.) im angemessenen Umfang vor. Wir bemühen uns, Sie frühzeitig von solchen Änderungen zu unterrichten, und sind stets bestrebt, diese möglichst gering zu halten. Ihre Rechte und Ansprüche im Fall einer erheblichen Änderung bleiben dadurch stets unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben insoweit Ihre Rechte und Ansprüche ebenfalls unberührt.
V. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung
1. Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und bei bereits erfolgtem Reiseantritt die Rückbeförderung gewährleistet, soweit die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist. Absicherer ist dabei der für uns gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsfonds (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH). Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Er wird mit der Reiseanmeldung per E-Mail oder Post verschickt.
2. Bei Vertragsabschluss ist die auf der Anmeldung / Bestätigung / Rechnung befindliche Anzahlung zu leisten, deren Höhe mindestens 25 % des Reisepreises beträgt. Die Restzahlung muss zu dem auf der Anmeldung / Bestätigung / Rechnung ausgewiesenem Datum bei dem Veranstalter eingegangen sein. Ausnahme: Reisen die eine Teil- oder Gesamtstrecke mit Havila Kystruten beinhalten, Tarif: Saver und Flexi-Saver. Hier ist eine Vollzahlung direkt nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten. Der Kunde erhält mit der Anmeldung den Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB. Der Sicherungsschein verbrieft den Anspruch des Kunden gegenüber der Versicherung, bei Leistungsunfähigkeit des Veranstalters
3. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen.
4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Rautenberg Reisen.
VI. Preisänderung nach Vertragsabschluss
1. Rautenberg Reisen ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
c) oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Rautenberg Reisen führt. Soweit für Rautenberg Reisen dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
2. Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. Rautenberg Reisen muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.
4. Eine Preiserhöhung bis zu 6 % ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 6 %, kann Rautenberg Reisen den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).
VII. Rücktritt des Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers / Umbuchung / Zusatzkosten
1. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer VI Abs. 4 (Preiserhöhung über 6 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich.
Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2, Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:
Gültig für alle Reisen, mit Ausnahme Gruppenreisen, Schiffs- und Expeditionsreisen, sowie Reisen mit Havila Kystruten (Postschiff)
- bis 100 Tage vor Reiseantritt 30 %
- bis 65 Tage vor Reiseantritt 60 %
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 80 %
- bis 1 Tag vor Reiseantritt 95 %
- ab dem 01. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden. Rautenberg Reisen ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, dem Kunden bleibt also die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist, ausdrücklich unbenommen.
2. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Rautenberg Reisen kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kostennachweis.
3. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus- und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich nur 25 € pro Person in Rechnung gestellt.
4. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Rautenberg Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Rautenberg Reisen verlangen, dass der Kunde diese ersetzt. 5. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
VIII. Absagevorbehalt durch Mindestteilnehmerzahl
1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Rautenberg Reisen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
2. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
IX. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände
Rautenberg Reisen kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Rautenberg Reisen aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
X. Haftung von Rautenberg Reisen
1. Die vertragliche Haftung von Rautenberg Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Rautenberg Reisen oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
2. Die Haftung von Rautenberg Reisen auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die 4100 € übersteigen und nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (gemäß § 651p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Rautenberg Reisen kann diese verweigern, wenn sie
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet Rautenberg Reisen nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Rautenberg Reisen Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.
4. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.
XII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung / Beistandsverpflichtung
Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Rautenberg Reisen anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von Rautenberg Reisen nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung vgl. Ziffer IX.
XIII. Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XIV. Gültigkeit der Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgte im Januar 2023. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben.
XIV. Beschränkung der Haftung
- bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3- fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einem dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
XV. Gerichtsstand / Rechtswahl
Ergänzend gelten für von Rautenberg Reisen veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Sind Kunden nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/oder haben sie ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz, so gelten deutsches Recht und der Gerichtsstand in Bonn / Deutschland als vereinbart.
XVI. Datenschutz: personenbezogene Daten
Zwecke der Verarbeitung
Rautenberg Reisen verarbeitet Kundendaten zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung [Art. 6 Abs.1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Bei der Verarbeitung unterstützen uns teilweise externe Dienstleistungspartner, auch in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, mindestens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Betroffenenrechte
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) wird hingewiesen.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Rautenberg Reisen oHG in Bonn, Geschäftsführender sowie Datenschutzbeauftragter: Nils Rautenberg. Für interne Verwaltungszwecke werden personenbezogene Daten verarbeitet und übermittelt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Verwendung für Werbezwecke
Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Eine kurze Mitteilung, am besten per Mail an: service@rautenberg-reisen.com
Inklusion und Barrierefreiheit
Auf einer Rautenberg Reisen veranstalteten Reise nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Bahnen, Schiffe und Flugzeuge unterschiedlicher Konstruktion und übernachten in verschiedenen Unterkünften unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die Erfahrung zeigt aber: Mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind einzelne Reisen aus dem Rautenberg Reisen-Programm durchaus möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiterinnen und Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können. Gerne beraten wir Sie individuell +49 228 92626980
Außergerichtliche Streitbeilegung
Rautenberg Reisen ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/odr.
Kontaktdaten
Rautenberg Reisen oHG
Kapuzinerstr. 11
53111 Bonn
Telefon: +49 228 926 269 8-0
E-Mail: service@rautenberg-reisen.com
Postschiffreisen bei den Spezialisten buchen und mehr erleben: Rautenberg Reisen, Bonn
Liebe Interessenten. Wir hoffen, Ihr Interesse für diese außergewöhnliche Postschiffreise geweckt zu haben. Entdecken Sie die einzigartige, norwegische Küste mit Rautenberg Reisen und Hurtigruten - dem Original. Wir lieben was wir tun!
Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Team aus Postschiff-Spezialisten gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an uns. Wir würden uns freuen Sie auf unserer begleiteten Reise begrüßen zu dürfen.